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Sozialleistungen in Spanien


Sozialleistungen in Spanien
Sozialversicherung, Gesundheitswesen und Arbeitslosengeld sowie Sozialleistungen oder Krankenversicherung in Spanien


Rentner in Spanien. In Spanien lebende Arbeitnehmer sind zu einer Mitgliedschaft in einer der spanischen Sozialversicherung verpflichtet. Die Beiträge werden über den jeweiligen Arbeitgeber entrichtet. Selbstständige (Trabajador autónomo) zahlen in das spanische Gesundheitssystem direkt ein. Wie in Deutschland, erhält der Versicherte eine Krankenversicherungs-karte, die zur kostenlosen Untersuchungen bzw. zur medizinischen Behand-lung berechtigt. Die Angebote spanischer Privatversicherungen, sind wie in Deutschland, teilweise kostenpflichtig.


Der spanische Staat unterhält für spanische Bürger sowie für Ausländer mit Wohnsitz in Spanien unterschiedliche Betreuungsleistungen, Gesundheits- leistungen und Sozialleistungen. Darunter fallen unter anderem Krankengeld, Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld oder Rentengeld.


Spanisches Sozialversicherungssystem
Das spanische Sozialversicherungssystems besteht aus 3 Körperschaften:


   1. Instituto Nacional de la Seguridad Social (INSS)
      Staatliche Sozialversicherungsanstalt
       

   2. Tesorería General de la Seguridad Social (TGSS)
      Finanzverwaltung der Sozialversicherung
       

   3. Instituto Social de la Marina (ISM)
      Sozialversicherungsanstalt der Marine


Die 3 staatliche Körperschaften der Sozialversicherung sind dem Ministerium für Arbeit und Soziales untergeordneten. Deren Gesetzte finden Anwendung für abhängig Beschäftigte oder Selbstständige (Trabajador autónomo), die in Spanien leben und / oder folgende Voraussetzungen erfüllen:


Staatsangehörigen eines Mitgliedslands der Europäischen Union


    * Staatsangehörigen des Europäischen Wirtschaftsraums
    * Personen die der Gesetzgebung dieser Staaten unterliegen
    * Staatenlose, Flüchtlinge, Familienangehörige, Hinterbliebene mit
    * Wohnsitz auf dem Gebiet eines der Mitgliedsstaaten
    * Die Gesetze findet auch gegenüber Staatsbürger der Schweiz
    * Anwendung (Vertrags über freien Personenverkehr).


Sozialversicherungsleistungen des spanischen Staates


    * Krankheit und Mutterschutz
    * Erwerbsunfähigkeit Altersunterstützung und Rente
    * Hinterbliebenenunterstützung
    * Arbeitsunfall / Berufskrankheit
    * Unterstützung im Todesfall,
    * Unterstützung bei Arbeitslosigkeit


Gesundheitswesen in Spanien
Spanien verfügt über eine sehr gute medizinische Versorgung die ohne Probleme mit dem deutschen Gesundheitswesen mithalten kann. Ärzte, Apotheken oder Krankenhäuser finden sich in fast allen Städten Spaniens.
Zu unterscheiden sind die von der Seguridad Social betriebenen


   1. staatlichen Krankenhäusern und den i.d.R. besser ausgestatteten
   2. privaten Krankenhäusern.


In Spanien existieren folgende Einrichtungen:
    * Gesundheitszentren (Consultorio oder "Centro de Salud"
    * Facharztzentren
    * Krankenhäuser (Hospital mit Notfallstation "Urgencias"
    * Apotheken (farmacías)


Laut dem EU-Abkommen über medizinische Versorgung müssen alle Bürger der EU Zugang zu ihren jeweiligen staatlichen Gesundheitssystem erhalten. Vorraussetzung ist der Besitz einer Europäischen Gesundheitskarte (Tarjeta Sanitaria Europea). Diese erhalten Sie über Ihre Krankenkasse.


Die Behandlung ist laut den staatlichen Sozialversicherung kostenlos. Zu einer fachärztliche Untersuchung überweist Sie der Hausarzt weiter.


Medikamente erhalten Sie nach einem ärztlichen Rezept verschrieben. Der Patient hat 40% des Arzneimittelpreises zu entrichten. Ausnahmen sind Medikamente die von der Sozialversicherung nicht übernommen werden.


Internetadressen Gesundheitsministerien in Spanien
   * Ministerio de Sanidad y Consumo
      (Gesundheits- und Verbraucherministeriums )
      http://www.msc.es
       

    * Información administrativa y Atención al Ciudadano
      (Bürgerinformations- und Betreuungsbüro )
      P.º del Prado 18-20 (planta baja) 28014, Madrid. Telefonnummern: 915961089 / 90 / 91


Webseiten der Gesundheitsministerien in Spanien
Auflistung nach Autonome Regionen
    * Andalusien Consejería de Salud
      http://www.csalud.junta-andalucia.es/principal
    * Aragon Departamento de Sanidad, Consumo y Bienestar Social
      http://www.portal.aragob.es
    * Asturien Consejería de Salud y Servicios Sanitarios
      http:// www.princast.es
    * Baskenland Departamento de Sanidad
      http://www.euskadi.net/sanidad/indice_c.htm
    * Balearische Inseln Consejería de Sanidad y Consumo
      http//:web2.caib.es
    * Ceuta Consejería de Sanidad y Consumo:
      http://www.ciceuta.es/consejerias/marcosconsej.htm
    * Extremadura Consejería de Sanidad y Consumo
      http://www.juntaex.es/consejerias/syc/home.html
    * Galicien Consejería de Sanidad
      http://www.xunta.es/conselle/csss/index.htm
    * Kastilien-La Mancha Consejería de Sanidad
      http://www.jccm.es/sanidad/prog.htm
    * Kastilien-León Consejería de Sanidad y Bienestar Social:
      http://www.jcyl.es
    * Kanarische Inseln Consejería de Sanidad y Consumo
      http://www.gobcan.es/sanidad/
    * Kantabrien Consejería de Sanidad, Consumo y Bienestar Social:
      www.csanidadcantabria.com/sanidad2/index.html
    * Katalonien Servei Català de la Salud
      www.gencat.net/catsalut
    * La Rioja Consejería de Salud y Servicios Sociales
      http://www.larioja.org/
    * Madrid Consejería de Sanidad:
      http://www.madrid.org/sanidad/home.htm
    * Murcia (Region) Consejería de Sanidad y Consumo
      http://www.carm.es/csan/
    * Navarra Departamento de Salud:
      http://www.cfnavarra.es/Salud/
    * Valencia Consejería de Sanidad
      http:///www.san.gva.es/
Eine Liste der Krankenhäuser und Gesundheitszentren können Sie bei den Servicios Públicos Sanitarios (öffentlichen Gesundheitsdienste) anfordern.


Wir machen darauf aufmerksam das sich die Inhalte je nach Gesetzgebung ändern können, wir geben dafür keine Gewähr.Haftungsausschluss unter Impressum.

 



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