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Strassenregeln in Spanien |
Strassenregeln Spanien Parkscheine sind in fast allen größeren Städten erforderlich Abschleppen durch Privatfahrzeuge ist verboten bei einem Bußgeld zwischen 96 - 300 €, bei Verkehrsgefährdung ca. 600 € Mitfahrende Hunde müssen angeschnallt werden Übernachten auf Straßen und Parkplätzen ist nicht erlaubt Verbot von Radarwarngeräten bei Panne/Unfall müssen reflektierende Warnwesten beim Aussteigen getragen werden Verbot von orrichtungen, die den Fahrer Ablenken (z.B. Monitore) beim Tanken müssen Motor, Beleuchtung und elektrische/elektronische Geräte (Radio, Handy) ausgeschaltet sein Nach hinten überstehende Ladungen (max. 10 %) müssen bei PKW mit rot-weiß schraffierter Warntafel (50cm x 50 cm)gekennzeichnet werden Kann vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit nicht eingehalten werden Warnblinklicht einschalten Stehlen von Verkehrsschildern wird mit Geldstrafe und Verpflichtung zur Leistung sozialer Dienste oder sogar mit Freiheitsstrafen zwischen 6 Monaten und 2 Jahren bestraft. (Mit dem neuen spanischen Strafgesetzbuch wurden auch bei anderen Verkehrsverstößen die Strafen deutlich verschärft!)
Regeln Kreisverkehr Immer rechts in den Kreisverkehr hinein fahren Fahrzeuge im Kreisverkehr haben immer Vorfahrt, auch Fahrräder Geblinkt wird beim Verlassen des Kreisverkehrs Bei zweispurigen Kreisverkehren hat immer derjenige Vorfahrt, der sich auf der Außenspur befindet Nur wer schon die nächste Ausfahrt nehmen möchte fährt auf der Außenspur, alle anderen zunächst Innen. Vor der gewünschten Ausfahrt wird dann wieder auf die äußere Spur gewechselt Wird der Innen nach Außen-Wechsel nicht sofort möglich, muss derjenige der von Innen nach Außen wechseln will, den Verkehrsteilnehmer auf der Außenspur Vorfahrt gewähren Vor dem Spurenwechsel muss geblinkt werden Ist ein Wechsel durch starken Verkehr nicht möglich, lieber eine Extrarunde einlegen
Motorräder und Fahrräder Für Fahrradfahrer besteht außerhalb geschlossener Ortschaften Helmpflicht Promillegrenze für Fahrradfahrer ist 0,5 Promille BAK bzw. 0,3 Promille bei Atemtest Bei Dämmerung oder Dunkelheit müssen Fahrradfahrer außerhalb geschlossener Ortschaften ein reflektierendes Kleidungsstück oder Band tragen, das sie auf einer Distanz von 150 m sichtbar macht
Geschwindigkeitsbegrenzungen Pkws und Zweiräder auf Autobahnen und vierspurigen Schnellstraßen 100 km/h auf Landstraßen 90 km/h auf anderen Straßen außerhalb von Ortschaften 50 km/h innerhalb von Ortschaften
Lieferwagen, LKW, KFZ mit Anhänger bis 750 kg 90 km/h auf Autobahnen und Vierspurigen Schnellstrassen 80 km/h auf Landstraßen 70 km/h auf anderen Straßen außerhalb der Ortschaft 50 km/h innerhalb von Ortschaften
Campingwagen und Wohnmobile 90 km/h auf Autobahnen 80 km/h auf Schnellstraßen 70 km/h auf Landstraßen 50 km/h innerhalb von Ortschaften
Mautgebühren in Spanien In Spanien sind die meisten Autobahnen, einige Tunnel sowie Brücken gebührenpflichtig. Die Gebühren in Spanien zählen zu den höchsten in Europa. Allgemein lässt sich sagen, dass pro 100 Autobahnkilometer etwa 5,68 € zu zahlen sind. Ganz von den Gebühren befreit sind die Stadtautobahnen und -Umfahrungen in Girona, Barcelona, Tarragona und Valencia. Zwischen Burgos und Arminon sinken die Gebühren um etwa 35 - 50 Prozent. Zwischen Pontevedra und Vigo, Vigo und Rande, Vigo und Morrazo sowie für den Tunnel von Guararrame um 20 Prozent, zwischen Bilbao und Zaragoza, Leon und Campomanes, und Bilbao und Behobia um 7 Prozent. Für das Bezahlen der Gebühren sollte man entweder immer ausreichend Kleingeld dabei haben oder eine gängige Kreditkarte (American Express, Diners Club, MasterCard, Visa). Zahlstellen die mit Telepeaje gekennzeichnet sind, können nur von Personen genutzt werden, die ein Konto in Spanien haben.
Wer längere Zeit in Spanien ist, sollte über das Nutzen einer so genannten VIAT-Card nachdenken. Diese Karte kann mit einem Guthaben aufgeladen werden, und ermöglicht das Zahlen teilweise auf eigenen Spuren und teilweise auf gemischten Spuren. Außerdem spart man Zeit und braucht nicht ständig an das Kleingeld denken.
Verhalten bei einem Unfall Werden Sie als deutscher Urlauber in einen Unfall in Spanien verwickelt, gelten zunächst einmal dieselben Verhaltensregeln wie in Deutschland: Behalten Sie die Ruhe und sichern Sie wennmöglich selbständig Beweise, indem Sie die Unfallstelle und den Schaden fotografieren. Vermeiden Sie Streit und Diskussionen am Unfallort, stellen Sie Ihr Fahrzeug sicher ab, ohne den Verkehr zu blockieren und suchen Sie nach Zeugen. Wer sich in der spanischen Sprache nicht sicher fühlt, sollte nach dem Unfall keine Erklärung unterzeichnen. Notieren Sie sich stattdessen den Namen, das Kennzeichen und die Versicherung des Unfallgegners. Sollte der Unfallgegner die Angaben verweigern, gibt es in Spanien (aber auch in Italien und Frankreich) einen Trick, um zumindest die Versicherung herauszufinden: An der Windschutzscheibe der Fahrzeuge befindet sich normalerweise ein Aufkleber mit dem Versicherungsnamen.
Autofahrer, die nach Spanien aufbrechen, sollten stets den europäischen Unfallbericht dabei haben. Er dient dazu, den Unfallhergang wiederzugeben und hilft bei einer schnellen Schadensregulierung. Inhaltlich und grafisch ist dieser Bogen in ganz Europa identisch.
Ins Gepäck gehört ebenfalls die Grüne Versicherungskarte. Mit dieser Karte weisen Sie im Ausland nach, dass Sie eine Karftfahrzeug-Haftpflichtversicherung haben. Und Sie ersparen sich möglicherweise viel Ärger mit den spanischen Behörden. Pflicht ist es zwar nicht, die Karte bei der Einreise nach Spanien dabei zu haben, schaden kann es jedoch auch nicht - im Gegenteil. Die Grüne Karte ist kostenlos beim Kfz-Haftpflichtversicherer zu erhalten.
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